Wir dürfen wieder öffnen
Liebe Mitglieder,
wir freuen uns, das wir wie angekündigt ab Montag, den 14.06. unser Schützenhaus wieder öffnen können.
Die geänderten Regeln erlauben es uns das Schützenhaus nahezu zu normalen Bedingungen zu öffnen. Das heißt, keine Beschränkung der Standbelegung, keine Begrenzung der Schießtage, Öffnung zu den normalen Schießtagen.
Wir sind aber weiterhin auf eure Mithilfe angewiesen, zum einen bezüglich der Schießleiter und zum zweiten bezüglich der zu erledigenden Arbeiten in um unser Schützenhaus. Wir würden in der aktuellen Situation ungern die Schießleiter- und Arbeitsdienstpflicht wieder aufleben lassen. Wir halten das für noch zu früh.
Für den Arbeitsdienst findet ihr im Schützenhaus an der Schießkladde eine Liste der zu erledigenden Aufgaben und der offenen Termine, bitte wenn ihr schießen kommt tragt euch für einen (oder gerne auch mehr) der Termine ein. Ich bin mir sicher, jeder findet in der Liste einen Termin zu dem er/sie 2-3 Stündchen seiner Zeit entbehren kann um uns zu helfen den Schießbetrieb aufrecht erhalten zu können. Wenn wir keine Freiwilligen für die notwendigen Aufgaben finden werden wir den Schießbetrieb wieder einschränken oder im schlimmsten Fall einstellen müssen.
Freiwillige Schießleiter können sich nach wie vor unter www.kpsgz.de/mitgliederbereich/trainingskalender/ zu ihren Wunschterminen eintragen. Sollte eine eingetragener Schießleitertermin aus irgend einem Grund nicht wahrgenommen werden können, gebt uns bitte Bescheid, damit wir einen entsprechenden Hinweis auf der Homepage veröffentlichen können. Ein Training auf unseren Schießständen ist nur mit einem eingetragenen Schießleiter möglich!
Zu den Regelungen um die wir leider nicht rum kommen:
Bitte beachtet außerhalb des Schießens die FFP2 Maskenpflicht und das Abstandsgebot. Die Maskenpflicht gilt auch für den Bogenplatz, auch hier darf die Maske nur während des Schießens abgenommen werden.
Bitte beachtet ebenfalls, das
- Personen mit nachgewiesener SARS-CoV-2-Infektion,
- Personen mit Kontakt zu COVID-19-Fällen in den letzten 14 Tagen, zu Ausnahmen wird hier auf die jeweils aktuell gültigen infektionsschutzrechtlichen Vorgaben verwiesen,
- Personen, die einer Quarantänemaßnahme unterliegen,
- Personen mit unspezifischen Allgemeinsymptomen und respiratorischen Symptomen jeder Schwere (wie z. B. Atemnot, Husten, Schnupfen) oder für eine Infektion mit SARS-CoV-2 spezifischen Symptomen (Verlust des Geruchs- oder Geschmacksinnes)
vom Betreten des Vereinsgeländes und somit auch der Teilnahme am Schießbetrieb ausgeschlossen sind.
Eine aktuelle Version unseres Hygienekonzept liegt im Schützenhaus und auf dem Bogenplatz aus und kann dort eingesehen werden. Zusätzlich ist es hier auf unserer Homepage veröffentlicht. Es orientiert sich im wesentlichen an dem hier vom Verband veröffentlichten Musterhygienekonzept Sportbetrieb (www.bssb.de/verband-blog/2162-aktualisierte-informationen-zum-umgang-mit-dem-coronavirus.html)
Im Moment ist die Ausgabe von Leihwaffen noch nicht möglich, wir arbeiten aber auch hier an einer pandemiegerechten Lösung. Für aktuelle Informationen beachtet bitte auch die Homepage.
Bleibt Gesund!
Euer Schützenmeisteramt