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2G-Regelung

Liebe Besucher*innen, liebe Schützenschwester und Schützenbrüder,
leider müssen wir uns schon wieder mit nicht so guten Nachrichten an Sie/Euch wenden. Wie sie/ihr wahrscheinlich aus der Presse mitbekommen habt, gelten für ganz Bayern seit heute, 9. November 2021, die Regeln für die Ampelstufe “Rot”.
Dies hat für unseren Schießbetrieb die folgenden Auswirkungen:
  • Im Schützenhaus gilt jetzt wieder die Pflicht eine FFP2-Maske oder eine Maske mit mindestens gleichwertigem genormtem Standard zu tragen (FFP2-Maskenpflicht). Kinder und Jugendliche zwischen dem sechsten und 16. Geburtstag müssen nur eine medizinische Gesichtsmaske tragen.
  • Zutritt zum Schützenhaus ist ab sofort nur noch für Personen gestattet, die die sog. 2G Regel erfüllen, also geimpft oder genesen sind, Tests egal welcher Art sind nicht mehr ausreichend. Bitte weist das beim Zutritt bei den jeweiligen Schießleitern unaufgefordert nach (Impfbuch, Genesenenbescheinigung, Impfzertifikate). Die Schießleiter können genau wie wir nichts für die Regelungen, sie müssen sie aber strikt umsetzen. Eine Diskussion ist also zwecklos, die Einhaltung der Regelungen wird kontrolliert und Verstöße können empfindliche Bußgelder für den Verein nach sich ziehen.
Nachdem es zuerst so aussah, als ob von dieser Regelungen auch Schüler und Schülerinnen über 12 betroffen sind, können wir hier seit heute Mittag (https://www.bayern.de/wp-content/uploads/2021/11/211109-Ministerrat.pdf) Entwarnung geben. Kinder und Jugendliche, die in der Schule regelmäßig getestet werden, sind ab Donnerstag und bis Jahresende von der 2G Regel ausgenommen. Für Kinder unter 12 Jahren gilt dies sowieso und nach derzeitigem Stand wohl auch erstmal über das Jahresende hinaus.
Falls sich in nächster Zeit weitere Änderungen ergeben, werden wir diese zeitnah kommunizieren.
Bleibt gesund!
Die Vorstandschaft